WIR SIND IHR INSTITUT FÜR PRAXISNAHE FORTBILDUNGEN IN DER PSYCHIATRIE.

SGB und BGB

25. und 26.04.2024, 9.00 – 13.30 Uhr (ausgebucht)
18. und 19.09.2024, 09.00 – 13.30 Uhr
Dozentin: Sharon Lukas

Seminargebühr

190 €

Nutzung des SGB und BGB zur Interessenvertretung von (BeWo-)KlientInnen

In der Sozialen Arbeit kommt es nicht selten vor, dass man die KlientInnen zur Durchsetzung ihrer Rechte gegen Widerstände aus den Behörden unterstützt. Nicht nur im Umgang mit dem Jobcenter ergeben sich immer wieder Situationen, in denen juristisches Wissen erforderlich ist.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Regelungen bestimmen zwar die Zusammenarbeit aller Beteiligten, aber repressive Gesetze und nur im Schein barrierefrei anmutende Anträge erschweren Menschen mit besonderen Bedürfnissen den Zugang zu sozialen Transferleistungen.

Um die Rechte der KlientInnen zu sichern, ist es daher wichtig, dass wir wissen, was den Betroffenen im Zweifelsfall zusteht. Nach einer theoretischen Einführung setzen wir uns anhand von Beispielen aus der Praxis mit sozialrechtlichen Strukturen auseinander.

An zwei Tagen soll zusammenhängendes Wissen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) sowie aus dem bürgerlichen Recht (BGB) vermittelt werden. Als gesetzliche Betreuerin beleuchte ich darüber hinaus die Schnittstellen zwischen gesetzlicher Betreuung und Betreutem Wohnen.

Zielgruppe für dieses Seminar:
Fachkräfte im psychiatrischen, psychotherapeutischen, sozialen und pflegerischen Bereich sowie Interessierte.

In diesem Seminar wollen wir uns mit folgenden Themen beschäftigen:

  • In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Leistungen?
  • Welche Leistungen gibt es überhaupt?
  • Wie greifen diese Leistungen ineinander?